Steuervorteil
Beauftragen Sie einen Makler, der Ihnen ein Mietobjekt vermittelt, können Sie als Käufer/Vermieter die Provision
u.U. steuerlich geltend machen. Allerdings nicht als Werbungskosten.
Die Maklergebühr zählt in
einem solchen Fall zu den Anschaffungsnebenkosten. (Verkürzte Darstellung. Fragen Sie Ihre(n) Steuerberater(in).)
Alle Angaben auf unseren
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Schreib- oder Programmierfehler vorbehalten.
Verkauf (Provisionsanspruch): *
Verkaufspreis bis einschl. |
100.000,-- Euro: |
Verkaufspreis bis einschl. |
200.000,-- Euro: |
Verkaufspreis bis einschl. |
500.000,-- Euro: |
Verkaufspreis bis einschl. |
1.000.000,-- Euro: |
Verkaufspreis über |
1.000.000,-- Euro: |
* Bei Vertragsabschluß im Kaufvertrag festgelegter Verkaufspreis.
Zu zahlen i. d. R. hälftig vom Käufer und Verkäufer (je 50 % der Provisionshöhe).
Siehe auch "Bestellerprinzip"!
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Vermietung (Provisionsanspruch): **
Netto-Kalt-Miete bis einschl. |
2.000,-- Euro: |
Netto-Kalt-Miete über |
2.000,-- Euro: |
** Zum Vertragsabschluss vereinbarte Netto-Kalt-Miete pro Monat. Zu zahlen vom
Vermieter/ Eigentümer (Auftraggeber). Ausnahme: Der Mieter selbst hat den Makler
ausdrücklich/ vertraglich mit der Immobiliensuche beauftragt.
Übernahme der Insertionskosten (Immobilien-Portale, Presse etc.) nur bis 3 Monate
nach Vermarktungsbeginn und nur bis max. 50 % der monatl. Netto-Kalt-Miete.
Danach Abrechnung 1:1 in Höhe und gegen Vorlage der Original-Fremdrechnungen.
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Provisionshöhe:
7,0 |
% inkl. 19 % MwSt. |
6,6 |
% inkl. 19 % MwSt. |
6 |
% inkl. 19 % MwSt. |
5,6 |
% inkl. 19 % MwSt. |
VB |
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Provisionshöhe:
1,5 |
NKM + 19 % MwSt. |
1 |
NKM + 19 % MwSt. |
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